Die Ausgangssituation:
1. Aufzugsbetreiber haben sicherzustellen, dass von den Aufzügen keine Gefahren für die Nutzer und die an den Aufzügen arbeitenden Personen ausgehen. Hierzu gibt es u. a. Gesetze und Regelungen:
a. BetrSichV 2015
b. DIN 81-80:2019
c. TRBS 3121
➣ Haftungsrisiko durch Versäumen von Betreiberpflichten.
2. Gefährdungsbeurteilungen von Aufzugsfirmen.
a. Die Ergebnisse folgen häufig der Idee der Umsatz- und Gewinnoptimierung.
b. Unabhängige Maßnahmenpläne mit objektiven Schätzkosten zur Abarbeitung der Mängel aus der GBU fehlen.
c. Eine Verzahnung zwischen technischen Zuständen von Anlagenbauteilen und GBU-Mängeln hin zu einer Gesamtportfoliobetrachtung erfolgt nicht.
➣ Wirtschaftliches Risiko durch fehlende Objektivität bei der Prüfung und Bewertung der Aufzugsanlagen
3. Zugelassenen Überwachungsstellen ist die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach Vorgaben der Zentralstelle der Länder untersagt.
Unser Angebot:
1. Gefährdungsbeurteilung
a. Datenübernahme
b. GBU-Anlagenbegehung
c. GBU-Risikoeinschätzung
d. GBU-Maßnahmenplanung
e. Kostenschätzung
2. Langfristplanung
a. Technische Bestandserfassung
b. Anlagen- und maßnahmenkonkrete Budgetplanung
c. Strategische Gesamtportfoliobetrachtung
d. Erstellung eines cloudbasierten Anlagenkatasters
e. Digitale Ergebnisvorstellung
Ihr Nutzen:
➣ Erfüllen der Betreiberpflichten
➣ Senken des Haftungsrisikos
➣ Unabhängige Bewertung der GBU-Risiken
➣ Belastbare Maßnahmen und Kostenplanung
➣ Überblick über alle Aufzüge, insbesondere deren technischen Zustände
➣ Langfristige Planungsgrundlage sowohl im Bezug auf die GBU-Risiken wie auch die Instandsetzung der Aufzugsanlagen
➣ Sie steuern Ihr Aufzugsportfolio und überlassen das nicht Ihren Lieferanten
➣ Maximale Transparenz durch cloudbasierte Datenbereitstellung